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Förderprogramme

Projekte:

Je nach Projekt gibt es die unterschiedlichsten Fördermöglichkeiten. Beispielsweise existieren Zuschüsse für eine Energieberatung oder für diverse Energieeffizienzmaßnahmen, wie den Austausch von Pumpen oder Motoren.

Für Ihr Unternehmen oder Ihre Kommune beraten wir Sie gerne hinsichtlich Möglichkeiten und Voraussetzungen für Ihr spezielles Vorhaben.


 

KfW-Energieeffizienzprogramm

– Energieeffizient Bauen und Sanieren -

Die KfW-Bank fördert Neubauten oder Sanierungen von gewerblich genutzten Nichtwohngebäuden. Die Förderung beläuft sich auf einen günstigen Zinssatz und auf einen Tilgungszuschuss von bis zu 17,5 %. Das Programm richtet sich an In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Contracting-Geber und Freiberuflich Tätige. In ähnlichen Varianten gibt es diese KfW-Förderung auch für Privatpersonen und Kommunen. Als zugelassener KfW-Sachverständiger realisieren wir Ihr Vorhaben und unterstützen Sie bei der Antragsstellung.

Förderfähige Effizienzhausstandards:

| KfW-Effizienzhaus 55 | KfW-Effizienzhaus 70 | KfW-Effizienzhaus 100 | KfW-Effizienzhaus Denkmal

Förderung von Einzelmaßnahmen:

  • Wärmedämmung
  • Fenster, Vorhangfassaden, Außentüren und Tore, Ladestellen
  • Sommerlicher Wärmeschutz
  • Lüftung und Klima inkl. Wärme- und Kälterückgewinnung, Abwärmenutzung
  • Wärme- und Kälteerzeugung, -verteilung und -speicherung, Kraft-Wärme- bzw. Kraft-Wärme-Kälte-Kopplungsanlagen
  • Beleuchtung
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Gebäudeautomation

Des Weiteren werden Maßnahmen zur Vorbereitung, Realisierung
und Inbetriebnahme, wie beispielsweise Planungskosten, gefördert.



Beispiel Förderprogramm "Energieberatung Mittelstand"

Das Förderprogramm „Energieberatung Mittelstand“ fördert die Durchführung von Energieberatungen. Diese sollen dabei wirtschaftlich sinnvolle Energieeffizienzpotenziale in den Bereichen Gebäude und Anlagen als auch beim Nutzerverhalten aufzeigen. Ziel dieses Programms ist es daher, die Anzahl der durchgeführten Energieberatungen in kleinen und mittleren Unternehmen weiter voran zu bringen und damit vorhandene Energieeinsparpotenziale zu heben. Um die Qualität der geförderten Energieberatungen zu gewährleisten wird die Norm DIN EN 16247-1 herangezogen. Hierbei handelt es sich um hochwertige Energieaudits im Sinne der EU-Energieeffizienzrichtlinie.

Antragsberechtigte:

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland.

Art und Höhe der Förderung:

Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro, beträgt die Zuwendung 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, jedoch maximal 8.000 Euro.

Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von maximal 10.000 Euro, beträgt die Zuwendung 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, jedoch maximal 1.200 Euro.

 


Energieberatung für Kommunen und gemeinnützige Organisationen"

Staatliche Förderung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Gegenstand der Förderung:

Im Rahmen des Fördermoduls sollen kommunale Gebietskörperschaften, deren Eigenbetriebe, kommunale Zweckverbände, Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund sowie gemeinnützige Organisationsformen eine Förderung für ein energetisches Sanierungskonzept (Energieberatung) erhalten. Dies kann in Form eines Sanierungsfahrplans erfolgen, oder als umfassende Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus 70 bzw. 100. Auf Grundlage dessen, werden wirtschaftlich sinnvolle Investitionen in die Energieeffizienz aufgezeigt. Alternativ wird eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude gefördert, basierend auf dem KfW-Effizienzhausstandard. Gegenstand der Beratung sind Nichtwohngebäude. Das energetische Sanierungskonzept und die Neubauberatung haben sich jeweils auf ein einzelnes Nichtwohngebäude zu beziehen.

Art und Höhe der Förderung:

Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Zuwendung beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal 15.000 Euro. Für die Präsentation des Beratungsberichts durch den Berater in Entscheidungsgremien des Beratenen kann zusätzlich eine Zuwendung in Höhe von 500 Euro beantragt werden. Als zugelassener Energieberater für das beschriebene Förderprogramm bieten wir Ihnen die erforderlichen Voraussetzungen um Ihr Projekt wirtschaftlich, fachlich und förderfähig durchzuführen.

Büro für Technik 

Frohnradstraße 3b | 63768 Hösbach

  • Telefon: 06021 - 629 86 - 00
  • Fax: 06021 - 56 03 94

Email:
info@bft-dorn.de
info@bft-energie.de

 

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    - geschlossen -

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