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Unser Leistungsspektrum


Unser Leistungsbereich „Rund um den elektrischen Strom“ beginnt bei „A“ wie „Antennenanlage“ und endet bei „Z“ wie „Zutrittskontrolle“. Hierbei ist es unser Anspruch als 1. Ansprechpartner unserem Kunden die wirtschaftlichsten und nachhaltigsten Lösungen auszuarbeiten und vorzuschlagen

Wir erbringen folgende Leistungen:

 

Planung

Grundlagenermittlung:

  • Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers im Benehmen mit dem Objektplaner.
  • Ermitteln der Planungsrandbedingungen und Beraten zum Leistungsbedarf und ggfls. zur technischen Erschließung
  • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

Vorplanung:

  • Analyse der Grundlagen. Mitwirken beim Abstimmen der Leistungen mit den Planungsbeteiligten.
  • Erarbeiten eines Planungskonzeptes mit überschlägiger Auslegung der wichtigen Systeme und Anlagenteile einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten einschließlich Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung nach gleichenAnforderungen mit skizzenhafter Darstellung zur Integrierung in die Objektplanung.
  • Aufstellen eines Funktionsschemas beziehungsweise Prinzipschaltbildes für jede Anlage
  • Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen.
  • Mitwirken bei Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit.
  • Mitwirken bei der Kostenschätzung, bei Anlagen in Gebäuden nach DIN 276 und Terminplanung.
  • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse.

Entwurfsplanung:

  • Durcharbeiten eines Planungskonzeptes (stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zum vollständigen Entwurf.
  • Festlegen aller Systeme und Anlagenteile.
  • Berechnung und Bemessung sowie zeichnerische Darstellung und Anlagenbeschreibung. Abschätzen von jährlichen Bedarfswerten und Betriebkosten. Abstimmen des Platzbedarfs für techn. Anlagen und Anlagenteile. Zeichnerische Darstellung des Entwurfs mit detaillierten Angaben. Anlagenbeschreibung mit Angaben der Nutzungsbedingungen. Auflisten aller Anlagen mit techn. Daten und Angaben zum Beispiel für Energiebilanzierungen.
  • Übergeben der Berechnungsergebnisse an andere Planungsbeteiligte zum Aufstellen vorgeschriebener Nachweise. Angabe und Abstimmung der für die Tragwerksplanung notwendigen Durchführungen und Lastangaben (ohne Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen).
  • Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit.
  • Mitwirken bei der Kostenberechnung, bei Anlagen in Gebäuden: nach DIN 276 und Terminplanung.
  • Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung.
  • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse.

Genehmigungsplanung:

  • Erarbeiten der Vorlagen für die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen sowie noch notwendiger Verhandlungen mit Behörden.
  • Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen.

Ausführungsplanung:

  • Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachleistungen bis zur ausführungsreifen Lösung.
  • Fortschreiten der Berechnungen und Bemessungen zur Auslegung der techn. Anlagen und Anlagenteile. Zeichnerische Darstellung der Anlagen mit Dimensionen (keine Montage- und Werkstattzeichnungen). Anpassen und Detailieren der Funktions- und Strangschematas der Anlagen bzw. der GA-Funktionslisten.
  • Abstimmen der Ausführungszeichnungen mit dem Objektplaner und den übrigen Fachplanern.
  • Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen.
  • Fortschreibung des Terminplans.
  • Fortschreiben der Ausführungsplanung auf Stand der Ausschreibungsergebnisse und der dann vorliegenden Ausführungsplanung des Objektplaners, Übergeben der fortgeschriebenen Ausführungsplanung an die ausführenden Unternehmen.
  • Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werkstattpläne der ausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung.
Ausschreibung
  • Ermitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter.
  • Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen einschließlich der Wartungsleistungen auf Grundlage bestehender Regelwerke.
  • Mitwirken beim Abstimmen der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten.
  • Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse.
  • Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung.
  • Zusammenstellen der Vergabeunterlagen.
  • Einholen von Angeboten.
  • Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen, Prüfen und Werten für zusätzliche oder geänderte Leistungen der ausführenden Unternehmer und der Angemessenheit der Preise.
  • Führen von Bietergesprächen.
  • Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung.
  • Erstellen der Vergabevorschläge, Mitwirken bei der Dokumentation der Vergabeverfahren.
  • Zusammenstellen der Vertragsunterlagen und Mitwirken bei der Auftragserteilung.

Bauleitung
  • Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse.
  • Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung.
  • Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen, den Leistungsbeschreibungen oder Leistungsverzeichnissen sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Regeln der Technik.
  • Mitwirken bei der Koordination der am Projekt Beteiligten.
  • Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen des Terminplans (Balkendiagramm).
  • Dokumentation des Bauablaufs (Bautagebuch).
  • Prüfen und Bewerten der Notwendigkeit geänderter oder zusätzlicher Leistungen der Unternehmer und der Angemessenheit der Preise.
  • Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen.
  • Rechnungsprüfung
  • Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag.
  • Mitwirkung bei der Kostenfeststellung, bei Anlagen in Gebäuden nach DIN 276.
  • Mitwirken bei Leistungs- und Funktionsprüfungen.
  • Fachtechnische Abnahme der Leistungen auf Grundlage der Dokumentation, Erstellung eines Abnahmeprotokolls, Feststellen von Mängeln und Erteilen einer Abnahmeempfehlung.
  • Antrag auf behördliche Abnahme und Teilnahme daran.
  • Prüfung der übergebenen Revisionsunterlagen auf Vollzähligkeit, Vollständigkeit und stichprobenartige Prüfung auf Übereinstimmung mit dem Stand der Ausführung.
  • Auflisten der Verjährungsfristen der Ansprüche auf Mängelbeseitigung.
  • Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel.
  • Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts.
Objektbetreuung
  • Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von 5 Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen.
  • Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen.
  • Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen.

Büro für Technik 

Frohnradstraße 3b | 63768 Hösbach

  • Telefon: 06021 - 629 86 - 00
  • Fax: 06021 - 56 03 94

Email:
info@bft-dorn.de
info@bft-energie.de

 

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